Wahlpflichtgegenstand
Ein allgemeines Interesse an der Vertiefung und Erweiterung der Kenntnisse und Fähigkeiten in den einzelnen Teilbereichen wird vorausgesetzt. Musikalische Aktivitäten und Kreativität werden gefördert, selbständiges Arbeiten wird erwartet.
Mit dem zusätzlichen Wahlpflichtfach ME haben jene SchülerInnen, die sich in der 7. und 8. Klasse für
das Pflichtfach „Bildnerische Erziehung“ entschieden haben, die Möglichkeit, daneben weiterhin ME zu genießen.