Hausordnung
Überarbeitung und SGA-Beschluss 27/9/22
Schule ist ein Ort des Lernens und der Begegnung. Unser Schulklima soll von Mitmenschlichkeit, Freundlichkeit und Interesse geprägt sein.
1. Unterricht und Verhalten
„Das Ramsauer Gymnasium ist unsere Schule! Das Gebäude und alle
Einrichtungen werden schonend behandelt.“
1.1 Alle Schüler/innen betreten und verlassen das Schulgebäude stets über den Haupteingang und die Garderobe. Anschließend Wechseln der Straßenschuhe mit den Hausschuhen - Hausschuhpflicht generell bei Schlechtwetter sowie von 03. November bis 31. März durchgehend.
1.2 Die Schule ist ab 7.30 h geöffnet. Zwischen 7.30 h und 7.40 h bleiben Unterstufenschüler/innen in den eigenen Klassen.
1.3 Fortbewegungsmittel aller Art werden im dafür vorgesehenen Bereich (“Fahrradkeller”) abgestellt bzw. im Spind in der Garderobe verstaut. Skateboards, Roller, … dürfen nicht ins weitere Gebäude mitgenommen werden. Die Benützung von Fortbewegungsmitteln jeglicher Art ist im Schulgebäude untersagt.
1.4 Fangen- bzw. Ballspielen und Lärmen sind im Schulgebäude untersagt.
1.5 Während des Unterrichts herrscht auf den Gängen Stille.
1.6 Den Schüler/innen ist es nicht erlaubt, das Schulgelände während der Unterrichtszeit ohne Genehmigung zu verlassen (auch in Freistunden).
1.7 Unterstufenschüler/innen, die keinen Unterricht (Vormittag) haben, halten sich in den dafür vorgesehenen Räumlichkeiten auf.
1.8 Klassen-PC und Aktivboxen stehen ausschließlich in Anwesenheit oder im Auftrag einer Lehrkraft zur Verfügung.
1.9 Schüler/innen dürfen fremde Klassen nur mit Begründung betreten.
1.10 Am Ende jeder Stunde sorgen die Schüler/innen für einen sauberen Arbeitsplatz.
1.11 Nach der letzten Unterrichtsstunde im eigenen Klassenraum müssen Tische, Fensterbretter und Böden leergeräumt, die Sessel auf die Tische gestellt, die Fenster geschlossen und das Licht abgedreht werden.
2. Schulalltag
2.1 Garderobe und Bühne in der Aula und auch die Sportbereiche sind keine Aufenthaltsorte. Sportbereiche stehen für ausschließlich für sportliche Aktivitäten zur Verfügung.
2.2 Die Benützung von Elektrogeräten (Wasserkocher, Kaffeemaschine, usw.) ist in den Klassen verboten.
2.3 Schüler/innen behandeln Inventar, schuleigene Räumlichkeiten und Außenanlagen mit Achtsamkeit. Beschädigungen jeglicher Art sind von den Schüler/innen sofort beim Klassenvorstand/ im Sekretariat zu melden. Verursacher/innen haben anfallende Kosten selbst zu tragen.
2.4 Kein Essen und Trinken in den Sonderunterrichtsräumen, der Bibliothek und der Garderobe.
2.5 Weitere Regelungen zusätzlich zur Hausordnung werden von der jeweiligen Fachschaft bekanntgegeben.
2.6 Es gelten folgende Handyregelungen:
1.-4. Klasse: Handys etc. sind auf dem Schulgelände abgeschaltet und in den versperrbaren Kästen bzw. Schultaschen verstaut.
5.-8. Klasse: Handys etc. sind während des Unterrichts ausgeschaltet und befinden sich nicht am Tisch.
Beim Verstoß gegen die Regelung wird das Handy bis zum Ende des Unterrichts im Sekretariat aufbewahrt. Wird das Handy ein 2. Mal abgenommen, muss dieses von den Eltern im Sekretariat abgeholt werden.
Konsequenzen
Bei Nichteinhalten der Hausordnung gibt es Konsequenzen entsprechend der „Rechtsvorschrift für Schulordnung“ (in der jeweils aktuellen Fassung, Bundeskanzleramt). Zudem hat die Schulleitung das Recht, Schüler/innen für besondere Dienste an der Schulgemeinschaft am Nachmittag einzuteilen. Die Eltern sind in diesem Fall rechtzeitig zu informieren.
Stundeneinteilung
Vormittag |
| Nachmittag |
| Große Pausen | ||
1. | 7:55 – 8:45 |
| 7. | 13:40 – 14:30 |
| 9:40 –9:55 |
2. | 8:50 – 9:40 |
| 8. | 14:30 – 15:20 |
| 11:40 – 11:50 |
3. | 9:55 – 10:45 |
| 9. | 15:20 – 16:10 |
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4. | 10:50 – 11:40 |
| 10. | 16:10 – 17:00 |
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5. | 11:50 – 12:40 |
| 11. | 17:00 – 17:50 |
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6. | 12:45 – 13:35 |
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Turnsaalordnung
- In den Turnsälen dürfen ausschließlich saubere Hallenschuhe mit heller Sohle getragen werden. Diese Hallenschuhe dürfen weder im Freien noch im restlichen Schulgebäude getragen werden.
- Alle Schüler/innen warten im Gang vor dem Turnsaaltrakt auf die Lehrer.
- Die Schüler/innen kommen mit Hausschuhen zum Turnsaaltrakt. Auch am Nachmittag müssen die Straßenschuhe in der Hauptgarderobe angezogen werden.
- Die Schüler/innen gehen im Inneren des Schulgebäudes zu den Turnsälen. Die Vereine benützen die Eingänge vom Freien her.
- Mitglieder von Vereinen dürfen erst 10 Minuten vor Beginn ihrer Einheiten in die Garderoben gehen. Vorher können sie sich im Bereich der Schulwartkoje oder vor dem Schulgebäude aufhalten.
- Am Beachvolleyballplatz wird barfuß gespielt. Anschließend sind die Füße mit den dafür vorgesehenen Besen, die vor der Gangtür hängen, zu reinigen.
- Nach der Benützung des Beachvolleyballplatzes dürfen die Turnsäle nicht mehr betreten werden.
- In die Turnsäle dürfen weder Getränke noch Speisen mitgenommen werden. Für Getränke im Bereich der Freianlagen dürfen nur Plastikflaschen verwendet werden.
- TABE-Schüler/innen dürfen die Turnsäle nur unter Aufsicht eines Lehrers/einer Lehrerin benützen, der Beachvolleyballplatz steht TABE-Schüler/inne/n nicht zur Verfügung.
- Die Tür vom Geräteraum zum Hartplatz dient nur dem Gerätetransport. Der Zugang zum Freien muss über die Gangtüren erfolgen.
- Tore müssen verankert werden. Das Schaukeln darauf ist verboten. (Es besteht sogar Lebensgefahr!)
- Die freie Benützung der Plätze im Freien ist nur mit Erlaubnis (Direktor, BSP-Lehrer/in) und auch nur in der Zeit, in der kein Turnunterricht im Freien stattfindet, möglich.
Auszug aus der Brandschutzordnung
Verhalten im Brandfall
Bei Brandausbruch:
1. Alarmieren der Feuerwehr: Tel. Notruf: 122
2. Retten
3. Löschen
4. Türen des Brandraumes schließen
5. Aufzüge nicht benützen
6. Bei Ertönen des Räumungsalarmes sofort das Gebäude verlassen. Falls dies nicht möglich ist: im Raum bleiben. Türen schließen, Fenster öffnen, sich den Löschkräften der Feuerwehr bemerkbar machen. Im Rauch auf den Boden legen = bessere Überlebenschance.
Während des Brandes:
1. Der Feuerwehr die Zufahrten zeigen. Den Anordnungen der Löschkräfte Folge leisten.
2. Rettungsversuch nur nach Anweisung der Einsatzkräfte durchführen.
3. Löschstrahl des Feuerlöschers nicht in Rauch und Flammen, sondern direkt auf die brennenden Gegenstände richten.
Verhalten bei einem Probealarm:
1. Bei Ertönen des Hausalarms (schrilles Auf- und Abschwellen) ist das Gebäude unverzüglich entsprechend den Anweisungen des Lehrpersonals und der Brandschutzbeauftragten zu räumen.
2. Das Verlassen des Gebäudes erfolgt nach dem in jedem Unterrichtsraum aufgehängten Fluchtplan:
- Klassen im EG verlassen das Schulgebäude durch die Tür im Turnsaalverbindungsgang in den Innenhof.
- Klassen unter der Aula (im EG) benützen die Tür bei der Schulwartkoje zum Sportplatz.
- Klassen im 1. Stock benützen die Notstiege im Südtrakt und gehen zum Parkplatz.
- Klassen im 2. Stock und Schüler/innen in den Sonderunterrichtsräumen des 2. und 3. Stockes verlassen das Gebäude über die beiden Hauptstiegen und die Tür bei der Schulwartkoje zum Sportplatz.
- Das Verlassen des Gebäudes erfolgt geordnet im Klassenverband.
- Schüler/innen außerhalb des Klassenverbandes, d.h. jene in Aufenthaltsbereichen und im EDV-Bereich (3. Stock) verlassen ebenfalls das Gebäude.
- Beim Passieren der Brandschutztüren ist Vorsicht geboten. Die Türen zuerst schließen lassen und dann die Flügeltüre benützen.
3. Nach Beendigung des Alarms geordnet in die Klassen zurückkehren