Aufgaben des Schulgemeinschaftsausschusses
1. Entscheidungen über:
- Fragen der Planung von mehrtägigen Schulveranstaltungen, soweit sie die von den Schülern zu tragenden Kosten und - im Falle einer Wahlmöglichkeit durch die Schule - die Art dieser Veranstaltung betreffen
- Die Erklärung einer Veranstaltung zu einer schulbezogenen Veranstaltung
- Die Durchführung von Elternsprechtagen
- Die Hausordnung gemäß §44 Abs. 1
- Die Bewilligung zur Durchführung von Sammlungen
- Die Bewilligung zur Organisierung der Teilnahme von Schülern an Veranstaltungen gemäß § 46 Abs. 2
- Die Durchführung von Veranstaltungen der Schulbahnberatung
- Die Durchführung von Veranstaltungen betreffend die Schulgesundheitspflege
- Vorhaben, die der Mitgestaltung des Schullebens dienen
- Die Erlassung schulautonomer Lehrplanbestimmungen
- Die schulautonome Festlegung von Eröffnungs- und Teilungszahlen
- Schulautonome Schulzeitregelung
2. Beratung über:
- Wichtige Fragen des Unterrichts
- Wichtige Fragen der Erziehung
- Fragen der Planung von Schulveranstaltungen, soweit diese nicht unter Z 1 lit. a fallen
- Die Wahl von Unterrichtsmitteln
- Die Verwendung von der Schule zur Verwaltung übertragenen Budgetmitteln
- Baumaßnahmen im Bereich der Schule